Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 27, 36419 Geisa |
Telefon: | 03696769121 |
Fax: | 03696769119 |
E-Mail: | info@geisa.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Anger 32, 36169 Rasdorf |
Telefon: | 06651960112 |
Fax: | 06651960120 |
E-Mail: | info@rasdorf.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 36142 Tann |
Telefon: | 06682961114 |
Fax: | 06682961150 |
E-Mail: | w.reiner@tann-rhoen.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 3, 36414 Unterbreizbach |
Telefon: | 03696251219 |
Fax: | 03696251220 |
E-Mail: | info@unterbreizbach.de |
Anschrift: | Schlossstraße 45, 36284 Hohenroda |
Telefon: | 06676920015 |
Fax: | 06676920040 |
E-Mail: | hauptamt@hohenroda.de |
Anschrift: | Schulstraße 19, 36167 Nüsttal |
Telefon: | 06684960513 |
Fax: | 06684960515 |
E-Mail: | gemeindekasse@nuesttal.de |
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Geisa an der Ulster ist an der Rhön gelegen und befindet sich im Wartburgkreis. Anno 1302 fand Geisa erstmals als Stadt urkundliche Erwähnung. Sehenswert sind vor allem der Point Alpha, die spätgotische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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