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Anschrift: | Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen |
Telefon: | 075412040 |
Fax: | 075412048800 |
E-Mail: | info@bodenseekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Scheffelstr. 15, 78315 Radolfzell am Bodensee |
Telefon: | 075318002610 |
Fax: | 075318002688 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lrakn.de |
Anschrift: | Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751855310 |
Fax: | 0751855306 |
E-Mail: | lra@rv.de |
Anschrift: | Bregenzer Str. 35, 88131 Lindau (Bodensee) |
Telefon: | 083822700 |
Fax: | 08382270204 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-lindau.de |
Anschrift: | Hohenzollernstraße 12, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 075711026401 |
Fax: | 075711026499 |
E-Mail: | post.gesundheit@lrasig.de |
Anschrift: | Luginsfeldweg 15, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 074619264204 |
Fax: | 074619264286 |
E-Mail: | gesundheitsamt@landkreis-tuttlingen.de |
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Meersburg im Bodenseekreis liegt am nördlichen Ufer des Bodensees an der Oberschwäbischen Barockstraße, der Schwäbischen Dichterstraße und der Deutschen Fachwerkstraße. Die Burg, das Wahrzeichen der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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