Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb |
Telefon: | 07083500512 |
Fax: | 07083500522 |
E-Mail: | stadt@badherrenalb.de |
Anschrift: | Vogteistraße 42-46, 75365 Calw |
Telefon: | 07051160650 |
Fax: | 07051795388 |
E-Mail: | lra.info@kreis-calw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kernerstraße 11, 75323 Bad Wildbad im Schwarzwald |
Telefon: | 07081930172 |
Fax: | 07081930180 |
E-Mail: | mail@bad-wildbad.de |
Anschrift: | Ittersbacher Str. 1, 75334 Straubenhardt |
Telefon: | 0708294850 |
Fax: | 07082948540 |
E-Mail: | info@straubenhardt.de |
Anschrift: | Karlsruher Straße 2, 76359 Marxzell |
Telefon: | 0724891470 |
Fax: | 07248914725 |
E-Mail: | gemeinde@marxzell.de |
Anschrift: | Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg |
Telefon: | 0708279100 |
Fax: | 07082791065 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neuenbuerg.de |
Anschrift: | Lindenstraße 7, 75328 Schömberg |
Telefon: | 0708414127 |
Fax: | 0708414527 |
E-Mail: | gemeinde@schoemberg.de |
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Der heilklimatische Kurort befindet sich oberhalb von Bad Herrenalb im Nordschwarzwald. Die exponierte Lage macht Dobel besonders beliebt bei Wanderern und Mountainbikern.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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