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Anschrift: | Allee 17, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 07940181303 |
Fax: | 07940181214 |
E-Mail: | info@hohenlohekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall |
Telefon: | 079409125556 |
Fax: | 079409125341 |
E-Mail: | info@niedernhall.de |
Anschrift: | Hauptstraße 14, 74670 Forchtenberg |
Telefon: | 07947911113 |
Fax: | 07947911135 |
Anschrift: | Burgweg 5, 74238 Krautheim |
Telefon: | 062949813 |
Fax: | 062949848 |
E-Mail: | stadt@krautheim.de |
Anschrift: | Klosterhof 1, 74214 Schöntal |
Telefon: | 07943910016 |
Fax: | 079431420 |
E-Mail: | info@schoental.de |
Anschrift: | Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein |
Telefon: | 0794210528 |
Fax: | 0794210566 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neuenstein.de |
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Ingelfingen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Hohenlohekreis am unteren Kocher und wurde 1080 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Ingelfingen in die Kernstadt sowie die Stadtteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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