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Ordnungsämter in Schwaigern - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(27)
Ordnungsamt des Landkreises Heilbronn
13.92 km von Schwaigern
Anschrift:Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon:07131994524
Fax:07131994190
E-Mail:Sicherheit-und-Ordnung@landratsamt-heilbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schwaigern

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Ordnungsamt
12.44 km von Schwaigern
Anschrift:Kirchheimerstraße 1, 74357 Bönnigheim
Telefon:07143273225
Fax:07143273270
E-Mail:stadtverwaltung@boennigheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-11:30 Uhr
Di 8-11:30 Uhr und 15-18 Uhr
(1)
Ordnungsamt
13.35 km von Schwaigern
Anschrift:Rathausplatz 1, 75056 Sulzfeld
Telefon:072697820
Fax:072697840
E-Mail:info@sulzfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr.: 8 - 12 Uhr, Mo: 14 - 18 Uhr, Di - Do: 13.30 - 16 Uhr
(7)
Ordnungsamt
13.92 km von Schwaigern
Anschrift:Weststraße 53, 74072 Heilbronn
Telefon:07131560
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Ordnungsamt
16.39 km von Schwaigern
Anschrift:Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim
Telefon:07261404244
Fax:072614044530
E-Mail:rathaus@sinsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mi 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
(3)
Ordnungsamt
18.84 km von Schwaigern
Anschrift:Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt
Telefon:07263914715
Fax:07263914711
E-Mail:poststelle@waibstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Schwaigern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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