Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld |
Telefon: | 0934692110 |
Fax: | 09346921192 |
E-Mail: | zentrale@gruensfeld.de |
Anschrift: | Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341825702 |
Fax: | 09341825900 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen |
Telefon: | 093435015314 |
Fax: | 093435015999 |
E-Mail: | post@lauda-koenigshofen.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 0934180336 |
Fax: | 0934180389 |
E-Mail: | info@tauberbischofsheim.de |
Anschrift: | Rathausstr. 2, 97268 Kirchheim in Unterfranken |
Telefon: | 09366906115 |
Fax: | 09366906160 |
E-Mail: | verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de |
Anschrift: | Pfarrer-Walter-Str. 4, 97271 Kleinrinderfeld |
Telefon: | 0936690770 |
Fax: | 09366907790 |
E-Mail: | info@kleinrinderfeld.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt |
Telefon: | 0933480827 |
Fax: | 0933480841 |
E-Mail: | michael.lutz@giebelstadt.de |
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Grünsfeld im Main-Tauber-Kreis liegt am Grünbach, welcher hier mit dem Wittigbach zusammenfließt und umfasst Grünsfeldhausen, Krensheim, Kützbrunn, Paimar und Zimmern. Schon 750 wurde der Ort erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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