Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching |
Telefon: | 08123932662 |
Fax: | 08123932680 |
E-Mail: | info@vg-oberneuching.de |
Anschrift: | Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581204 |
Fax: | 08122581288 |
E-Mail: | sg_31-2@lra-ed.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Erdinger Str. 30a, 85452 Moosinning |
Telefon: | 0812393020 |
Fax: | 08123930223 |
E-Mail: | poststelle@moosinning.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85464 Finsing |
Telefon: | 0812199050 |
Fax: | 08121990539 |
E-Mail: | info@finsing.de |
Anschrift: | Geltinger Straße 18, 85652 Pliening |
Telefon: | 0812179330 |
Fax: | 081217936330 |
E-Mail: | info@pliening.de |
Anschrift: | Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben |
Telefon: | 0812141872 |
Fax: | 0812141850 |
E-Mail: | poststelle@markt-schwaben.de |
Anschrift: | Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth |
Telefon: | 08122975917 |
Fax: | 08122975955 |
E-Mail: | rathaus@vg-hoerlkofen.de |
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Neuching liegt im oberbayerischen Landkreis Erding und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching an. Die Gemeinde in der Region München besteht aus 2 Gemarkungen. Der Ort verfügt u.a. über eine...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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