Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Knock 6, 96123 Litzendorf |
Telefon: | 0950594400 |
Fax: | 09505944050 |
E-Mail: | gemeinde@litzendorf.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185319 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf |
Telefon: | 0951409611 |
Fax: | 0951409696 |
E-Mail: | gemeinde@memmelsdorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 34, 96110 Scheßlitz |
Telefon: | 09542949027 |
Fax: | 09542949030 |
E-Mail: | poststelle@schesslitz.de |
Anschrift: | Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim |
Telefon: | 09519444422 |
Fax: | 09519444424 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-gundelsheim.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf |
Telefon: | 0954382260 |
Fax: | 09543822690 |
E-Mail: | info@strullendorf.de |
Anschrift: | Promenadestr. 2a, 96047 Bamberg |
Telefon: | 0951871282 |
Fax: | 0951871979 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt.bamberg.de |
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Litzendorf ist eine 1978 gegründete Einheitsgemeinde des oberfränkischen Landkreises Bamberg. 1129 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft. Die Lage im Ellertal bietet Möglichkeiten zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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