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Sozialämter in Litzendorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.7 km von Litzendorf
Anschrift:Am Knock 6, 96123 Litzendorf
Telefon:0950594400
Fax:09505944050
E-Mail:gemeinde@litzendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
9.58 km von Litzendorf
Anschrift:Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Telefon:095185511
Fax:095185125
E-Mail:poststelle@lra-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-16 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Litzendorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.1 km von Litzendorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf
Telefon:0951409613
Fax:0951409694
E-Mail:gemeinde@memmelsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-15 Uhr Mi 8-12 Uhr und 15-18 Uhr Do 8-12 Uhr Fr 7-12 Uhr
(2)
Sozialamt
7.32 km von Litzendorf
Anschrift:Hauptstraße 34, 96110 Scheßlitz
Telefon:09542949012
Fax:09542949030
E-Mail:poststelle@schesslitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.37 km von Litzendorf
Anschrift:Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim
Telefon:0951944440
Fax:09519444424
E-Mail:poststelle@gemeinde-gundelsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr, Do 13-15 Uhr
(1)
Sozialamt
8.56 km von Litzendorf
Anschrift:Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Telefon:0954382260
Fax:09543822690
E-Mail:info@strullendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-15:30 Uhr und Do 16-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.57 km von Litzendorf
Anschrift:Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg
Telefon:0951871498
Fax:0951871516
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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