Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stresemannplatz 11, 90763 Fürth |
Telefon: | 091197730 |
Fax: | 091197731012 |
E-Mail: | landrat@lra-fue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Im Pinderpark 4, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 091197731833 |
Fax: | 091197731803 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de |
Anschrift: | Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen |
Telefon: | 091318032200 |
Fax: | 09131803492200 |
E-Mail: | poststelle@erlangen-hoechstadt.de |
Anschrift: | Burgstraße 4, 90403 Nürnberg |
Telefon: | 09112313142 |
Fax: | 09112313457 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 09161920 |
Fax: | 09161921060 |
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Anschrift: | Regelsbacher Straße 9, 91126 Schwabach |
Telefon: | 09171811601 |
Fax: | 0917181971601 |
E-Mail: | gesundheitsamt@landratsamt-roth.de |
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Veitsbronn liegt im mittelfränkischen Landkreis Fürth an der Zenn. Die Ortschaft wurde um 1350 erstmals urkundlich erwähnt, ihr ältester Ortsteil Bernbach bereits 1157. Das kulturelle Leben ist von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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