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Friedhofsämter in Obersüßbach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Rathaus 6, 84095 Furth
Telefon:08704911928
Fax:087048240
E-Mail:info@vg-furth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Obersüßbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Pfeffenhausen
7.81 km von Obersüßbach
Anschrift:Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen
Telefon:08782960016
Fax:08782960022
E-Mail:poststelle@markt-pfeffenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr, Do 13:30-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Bruckberg
9.45 km von Obersüßbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg
Telefon:08765930123
Fax:08765930144
E-Mail:info@bruckberg.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-16:30 Uhr, Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Schloßplatz 2, 85419 Mauern
Telefon:08764890
Fax:087648911
E-Mail: rathaus@mauern-verwaltung.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Do 14-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Nandlstadt
11.65 km von Obersüßbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 85405 Nandlstadt
Telefon:08756961022
Fax:08756961040
E-Mail:info@markt-nandlstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Friedhofsverwaltung Mainburg
11.85 km von Obersüßbach
Anschrift:Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg
Telefon:08751704415
Fax:08751704903
E-Mail:verwaltung@mainburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Obersüßbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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