Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München |
Telefon: | 08932089169 |
Fax: | 089320899169 |
E-Mail: | ordnungsamt@garching.de |
Anschrift: | Mariahilfplatz 17, 81541 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossstraße 2, 85737 Ismaning |
Telefon: | 0899609000 |
Fax: | 089963468 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Fürholzener Straße 14, 85386 Eching |
Telefon: | 08931900022 |
Fax: | 08931900080 |
E-Mail: | gemeinde@eching.de |
Anschrift: | Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring |
Telefon: | 08995081114 |
Fax: | 08995081939 |
E-Mail: | info@unterfoehring.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim |
Telefon: | 08931009250 |
Fax: | 0893103705 |
E-Mail: | stadt@ush.bayern.de |
Anschrift: | Freisinger Straße 15, 85764 Oberschleißheim |
Telefon: | 0893156130 |
Fax: | 08931561321 |
E-Mail: | gemeinde@oberschleissheim.de |
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Garching bei München liegt im Landkreis München an der Isar und ist ist als Hochschul- und Forschungsstandort unter anderem des Max-Planck-Institutes und des Leibniz-Rechenzentrums überregional bekannt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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