Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchberg 15, 97273 Kürnach |
Telefon: | 09367906933 |
Fax: | 09367906950 |
E-Mail: | info@kuernach.de |
Anschrift: | Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg |
Telefon: | 093180035582 |
Fax: | 093180035690 |
E-Mail: | poststelle@lra-wue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 14, 97294 Unterpleichfeld |
Telefon: | 0936790800 |
Fax: | 09367908099 |
E-Mail: | gemeinde@unterpleichfeld.bayern.de |
Anschrift: | Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld |
Telefon: | 0930588814 |
Fax: | 0930588888 |
E-Mail: | a.lomakin@vgem-estenfeld.bayern.de |
Anschrift: | Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim |
Telefon: | 09367900710 |
Fax: | 093679007190 |
E-Mail: | poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de |
Anschrift: | Am Rathaus 4, 97228 Rottendorf |
Telefon: | 0930290900 |
Fax: | 09302909030 |
E-Mail: | rathaus@rottendorf.eu |
Anschrift: | Schloßberg 1, 97222 Rimpar |
Telefon: | 093658067201 |
Fax: | 093658067150 |
E-Mail: | rathaus@rimpar.de |
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Kürnach liegt im unterfränkischen Landkeis Würzburg, in ungefähr 10 km Entfernung von der gleichnamigen Stadt. Durch die Gemeinde fließt die Kürnach. Der Ort und besteht aus einer Gemarkung und wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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