Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Feldafinger Str. 4, 82343 Pöcking |
Telefon: | 08157930617 |
Fax: | 081577347 |
E-Mail: | rathaus@poecking.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofsplatz 1, 82340 Feldafing |
Telefon: | 08157931165 |
Fax: | 08157931123 |
E-Mail: | k.goltz@feldafing.de |
Anschrift: | Vogelanger 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 08151772178 |
Fax: | 08151772378 |
E-Mail: | stadtverwaltung@starnberg.de |
Anschrift: | Ratsgasse 1, 82335 Berg |
Telefon: | 0815150817 |
Fax: | 0815150888 |
E-Mail: | info@gemeinde-berg.de |
Anschrift: | Andechser Str. 16, 82346 Andechs |
Telefon: | 08152932521 |
Fax: | 08152932523 |
E-Mail: | info@gemeinde-andechs.de |
Anschrift: | Kirchenstr. 9, 82327 Tutzing |
Telefon: | 081582502236 |
Fax: | 08158250248 |
E-Mail: | rathaus@tutzing.de |
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Pöcking liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg und im Naherholungsraum Münchens. Die Gemeinde im Fünfseenland besteht aus 6 Ortsteilen und grenzt an den Starnberger See. Durch den Ort führt die B2...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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