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Grundsätzlich gehören Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb – neben den Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft und den Einkünften aus selbständiger Arbeit - zu den Gewinneinkünften. Als Voraussetzungen sind u.a. definiert, dass der Gewerbetreibende eine selbständige Tätigkeit nachhaltig ausüben muss und mit seinem Betrieb eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Außerdem kann die Erzielung von Einkünften dann angenommen werden, wenn sich der Gewerbetreibende aktiv am Wirtschaftsleben beteiligt.