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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Sind Wohnungseigentümer im Grundbuch verzeichnet?

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Ja. Wie juristische oder natürliche Personen, die z.B. Eigentum an einer Liegenschaft oder an einem Grundstück erwerben, sind auch Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen. Dies ist insbesondere deshalb notwendig, weil bei Verkauf oder Belastung der jeweiligen Immobilie die Rechte des Eigentümers verbindlich festgehalten sein müssen. Bei der Begründung von Wohnungseigentum wird daher ein entsprechendes Grundbuchblatt erstellt. 

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