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Anschrift: | Anton-Dey-Straße 58, 63165 Mühlheim am Main |
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Anschrift: | Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm |
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Anschrift: | Schubertstraße 11, 63179 Obertshausen |
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E-Mail: | info@obertshausen.de |
Anschrift: | Hugenottenllee 53, 63263 Neu-Isenburg |
Telefon: | 06102241300 |
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Anschrift: | Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach |
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Anschrift: | Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach |
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E-Mail: | info@dietzenbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 45, 63303 Dreieich |
Telefon: | 06103601101 |
Fax: | 06103601102 |
E-Mail: | buergerbuero@dreieich.de |
Anschrift: | Retzer Straße 1, 63512 Hainburg |
Telefon: | 0618278093100 |
Fax: | 0618278091102 |
E-Mail: | ordnungsamt@hainburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 06182873210 |
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E-Mail: | ordnungsamt@seligenstadt.de |
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Der Landkreis Offenbach im Südosten Hessens liegt in der Unteren Mainebene. Der Landkreis gliedert sich in zehn Städte, darunter Dietzenbach, Mühlheim am Main und Langen (Hessen), sowie die Gemeinden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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