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Anschrift: | Oppershäuser Str. 1, 29331 Lachendorf |
Telefon: | 05145970110 |
Fax: | 05145970111 |
E-Mail: | poststelle@lachendorf.de |
Anschrift: | Trifft 26B, 29221 Celle |
Telefon: | 051419161001 |
Fax: | 051419161718 |
E-Mail: | info@lkcelle.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alte Heerstraße 20, 29329 Wesendorf |
Telefon: | 0537689912 |
Fax: | 0537689950 |
E-Mail: | info@sg-wesendorf.de |
Anschrift: | Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen |
Telefon: | 0514918113 |
Fax: | 0514918181 |
E-Mail: | info@flotwedel.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 38536 Meinersen |
Telefon: | 0537289313 |
Fax: | 053728980 |
E-Mail: | info@sg-meinersen.de |
Anschrift: | Am Markt 3, 29320 Südheide |
Telefon: | 050526532 |
Fax: | 050526565 |
E-Mail: | info@gemeinde-suedheide.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 0537188137 |
Fax: | 0537188258 |
E-Mail: | ordnung@stadt-gifhorn.de |
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Im Landkreis Celle befindet sich Hohne in der Samtgemeinde Lachendorf. Die regelmäßigen Veranstaltungen in der Himmelfahrtskirche laden zum Besuch ein. Zudem gibt es jedes Jahr ein facettenreiches...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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