Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 80, 49448 Lemförde |
Telefon: | 0544320914 |
Fax: | 0544320997 |
E-Mail: | rathaus@lemfoerde.de |
Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419763333 |
Fax: | 054419761786 |
E-Mail: | buergerservice-dh@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlenstraße 18, 49401 Damme |
Telefon: | 0549166265 |
Fax: | 0549166288 |
E-Mail: | christoph.fabrewitz@damme.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 49356 Diepholz |
Telefon: | 05441909124 |
Fax: | 05441909251 |
E-Mail: | ordnung@stadt-diepholz.de |
Anschrift: | Buchhofstraße 13, 32351 Stemwede |
Telefon: | 0547478899907 |
Fax: | 0547478899190 |
E-Mail: | info@stemwede.de |
Anschrift: | Bremer Straße 4, 49163 Bohmte |
Telefon: | 0547180816 |
Fax: | 0547180899 |
E-Mail: | rathaus@bohmte.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg) |
Telefon: | 05492860 |
Fax: | 054928637 |
E-Mail: | info@steinfeld.de |
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Inmitten des Naturparks Dümmer ist der Ort Marl gelegen. Im Jahre 1140 wurde die Gemeinde zum ersten Mal urkundlich genannt. Der Komponist Andreas Bick zählt zu den berühmtesten Persönlichkeiten des Ortes.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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