Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz |
Telefon: | 05245444166 |
Fax: | 05245444101 |
E-Mail: | kontakt@herzebrock-clarholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück |
Telefon: | 052429630 |
Fax: | 05242963480 |
E-Mail: | ordnungsamt@rh-wd.de |
Anschrift: | Münsterstr. 14, 33428 Harsewinkel |
Telefon: | 05247935241 |
Fax: | 05247935170 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Warendorfer Str. 9, 48361 Beelen |
Telefon: | 0258688714 |
Fax: | 0258688788 |
E-Mail: | info@beelen.de |
Anschrift: | Ratsstiege 1, 59302 Oelde |
Telefon: | 02522720 |
Fax: | 0252272460 |
E-Mail: | online@oelde.de |
Anschrift: | Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh |
Telefon: | 05241821 |
Fax: | 05241822044 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Herzebrock-Clarholz ist in der Westfälischen Bucht gelegen. Vermutlich wurde bereits im 9. Jahrhundert ein Benediktinerinnenkloster an diesem Ort gegründet, welches noch heute zu den bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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