Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
Telefon: | 0623641820 |
Fax: | 06236418299 |
E-Mail: | info@vg-rheinauen.de |
Anschrift: | Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen |
Telefon: | 062159090 |
Fax: | 062159095000 |
E-Mail: | post@kv-rpk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 06202606330 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt |
Telefon: | 0623544132 |
Fax: | 0623544195 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schifferstadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 68782 Brühl |
Telefon: | 06202200332 |
Fax: | 06202200372 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof |
Telefon: | 06236691144 |
Fax: | 06236691170 |
E-Mail: | gemeinde@limburgerhof.de |
Anschrift: | Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232142725 |
Fax: | 06232142757 |
E-Mail: | ordnungswesen@stadt-speyer.de |
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Otterstadt ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar und liegt im Rhein-Pfalz-Kreis. Ein Besuch des Stickelspitzer-Brunnens, des Otterdritschen Brunnens und des Remigiushauses lohnt sich sehr.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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