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Anschrift: | Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sachsen |
Telefon: | 03720461150 |
Fax: | 03720461435 |
E-Mail: | f.pallent@lichtenstein-sachsen.de |
Anschrift: | Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau |
Telefon: | 037544020 |
Fax: | 0375440231900 |
E-Mail: | info@landkreis-zwickau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen |
Telefon: | 03760150044 |
Fax: | 03760150050 |
E-Mail: | info@muelsen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf |
Telefon: | 03720391921 |
Fax: | 03720391911 |
E-Mail: | ordnungsamt@gemeinde-gersdorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgebirge |
Telefon: | 03729838500 |
Fax: | 03729838930 |
E-Mail: | info@oelsnitz-erzgeb.de |
Anschrift: | Altmarkt 41, 09337 Hohenstein-Ernstthal |
Telefon: | 03723402321 |
Fax: | 03723402109 |
E-Mail: | oeffentlicheordnung@hohenstein-ernstthal.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau/Erzgebirge |
Telefon: | 0372955241 |
Fax: | 0372955219 |
E-Mail: | info@stv.lugau.de |
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Lichtenstein im früheren Landkreis Chemnitzer Land (heute: Landkreis Zwickau) liegt zwischen Chemnitz und Zwickau und ist gegliedert in Heinrichsort und Rödnitz. 1212 wurde der Ort zum ersten Mal...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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