Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach |
Telefon: | 0369648844 |
Fax: | 0369648855 |
E-Mail: | ordnungsamt@dermbach.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 0369561591 |
Fax: | 03695615999 |
E-Mail: | info@wartburgkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 11, 36460 Dorndorf |
Telefon: | 03696323723 |
Fax: | 03696323777 |
E-Mail: | info@krayenberggemeinde.de |
Anschrift: | Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695671181 |
Fax: | 03695671532 |
E-Mail: | buergerbuero@badsalzungen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha |
Telefon: | 03696326139 |
Fax: | 03696326117 |
E-Mail: | allgemein@vacha.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 3, 36414 Unterbreizbach |
Telefon: | 03696251216 |
Fax: | 03696251220 |
E-Mail: | info@unterbreizbach.de |
Anschrift: | Schloss 1, 36269 Philippsthal (Werra) |
Telefon: | 0662092100 |
Fax: | 06620921041 |
E-Mail: | info@philippsthal.de |
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Anno 1326 wurde Stadtlengsfeld erstmalig in einer Urkunde genannt. Die Stadt an der Felda ist unweit des Vulkankegels Baier gelegen. Die imposante Kirche von 1791 im klassizistischen Stil ist überaus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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