Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131994524 |
Fax: | 07131994190 |
E-Mail: | Sicherheit-und-Ordnung@landratsamt-heilbronn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld |
Telefon: | 0794677152 |
Fax: | 0794677114 |
E-Mail: | rathaus@bretzfeld.de |
Anschrift: | Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld |
Telefon: | 0706226154 |
Fax: | 0706226113 |
E-Mail: | info@oberstenfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt |
Telefon: | 07903915025 |
Fax: | 07903915050 |
E-Mail: | rathaus@mainhardt.de |
Anschrift: | Weststraße 53, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131560 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71723 Großbottwar |
Telefon: | 071483116 |
Fax: | 071483177 |
E-Mail: | t.dinkel@grossbottwar.de |
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Löwenstein im Landkreis Heilbronn liegt oberhalb des Sulmtales in den Löwensteiner Bergen am Breitenauer See und wurde 1287 zur Stadt erhoben. Löwenstein gliedert sich in die Kernstadt sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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