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Anschrift: | Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718072300 |
Fax: | 09718074444 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt.badkissingen.de |
Anschrift: | Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718010 |
Fax: | 09718013333 |
E-Mail: | info@kg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kissinger Str. 1, 97720 Nüdlingen |
Telefon: | 0971727121 |
Fax: | 0971727120 |
E-Mail: | info@nuedlingen.de |
Anschrift: | Hammelburger Str. 14, 97717 Euerdorf |
Telefon: | 0970491310 |
Fax: | 09704913150 |
E-Mail: | poststelle@vg-euerdorf.de |
Anschrift: | Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach |
Telefon: | 09725710116 |
Fax: | 09725710127 |
E-Mail: | oerlenbach@oerlenbach.de |
Anschrift: | Kirchgasse 16, 97723 Oberthulba |
Telefon: | 0973681220 |
Fax: | 09736812255 |
E-Mail: | poststelle@oberthulba.de |
Anschrift: | Kleinfeldlein 14, 97708 Bad Bocklet |
Telefon: | 09708912212 |
Fax: | 09708912233 |
E-Mail: | markt@badbocklet.de |
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Bad Kissingen im gleichnamigen Landkreis liegt südlich der Rhön an der Fränkischen Saale und gilt als bayerisches Staatsbad. Der Ort wurde 801 erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist Bad...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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