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Bürgerämter in Neuhaus an der Pegnitz - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bürgerbüro
0.26 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Unterer Markt 9, 91284 Neuhaus an der Pegnitz
Telefon:09156929115
Fax:09156929117
E-Mail:info@neuhaus-pegnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 16.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr
(2)
Landratsamt Nürnberger Land - Bürgeramt
23.65 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:091239500
Fax:091239508009
E-Mail:info@nuernberger-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Neuhaus an der Pegnitz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bürgerbüro (Verwaltungsgemeinschaft Velden)
3.65 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Marktplatz 9, 91235 Velden
Telefon:09152929111
Fax:09152929144
E-Mail:rathaus@velden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(1)
Bürgeramt
6.52 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Oberer Markt, 92281 Königstein
Telefon:09665913125
Fax:09665913130
E-Mail:info@markt-koenigstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-17.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bürgeramt
8.66 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Oberer Marktplatz 1, 91275 Auerbach in der Oberpfalz
Telefon:096432033
Fax:096432027
E-Mail:info@auerbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Di 14.00-16.30 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr
(1)
Bürgerbüro
11.1 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Nürnberger Str. 5, 91282 Betzenstein
Telefon:09244985211
Fax:09244985223
E-Mail:poststelle@vgem-betzenstein.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bürgeramt
11.78 km von Neuhaus an der Pegnitz
Anschrift:Hirschbachstraße 8, 92265 Edelsfeld
Telefon:0966591330
Fax:09665913322
E-Mail:gemeinde@edelsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8.00 - 13.30 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Mi-Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Neuhaus an der Pegnitz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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