Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach |
Telefon: | 09428942030 |
Fax: | 09428942039 |
E-Mail: | gemeinde@steinach.bayern.de |
Anschrift: | Schulstr. 3, 94365 Parkstetten |
Telefon: | 0942199330 |
Fax: | 09421993321 |
E-Mail: | gemeinde@parkstetten.de |
Anschrift: | Regensburger Str. 22, 94356 Kirchroth |
Telefon: | 0942894100 |
Fax: | 09428941015 |
E-Mail: | dunst.johannes@kirchroth.de |
Anschrift: | Burgstr. 1, 94360 Mitterfels |
Telefon: | 0996194000 |
Fax: | 09961940020 |
E-Mail: | vg@mitterfels.de |
Anschrift: | Stadtplatz 56, 94327 Bogen |
Telefon: | 09422505105 |
Fax: | 09422505180 |
E-Mail: | info@bogen.de |
Anschrift: | Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf |
Telefon: | 09422857010 |
Fax: | 094228570510 |
E-Mail: | hans.pollmann@hunderdorf.de |
Anschrift: | Leutnerstr. 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973238 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de |
Anschrift: | Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden |
Telefon: | 09966940018 |
Fax: | 09966940021 |
E-Mail: | gemeinde@wiesenfelden.de |
Anschrift: | Straubinger Str. 18, 94375 Stallwang |
Telefon: | 09964640229 |
Fax: | 09964640237 |
E-Mail: | info@vg-stallwang.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 94353 Haibach-Elisabethszell |
Telefon: | 099639430390 |
Fax: | 0996394303929 |
E-Mail: | gemeinde@haibach-sr.bayern.de |
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Der im Osten Bayerns gelegene Landkreis Straubing-Bogen ist Teil des Regierungsbezirks Niederbayern. Der Landkreis umfasst zunächst die Städte Bogen und Geiselhöring, sowie den markt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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