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Die Grundsteuer gilt im Allgemeinen als eine Steuer, welche auf kommunaler Ebene erhoben wird. Insofern richtet sich die Höhe der Grundsteuer im Regelfall nach den Bestimmungen der jeweiligen Kommunalverwaltung, wie zum Beispiel der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis. Als eine Substanzsteuer wird die Grundsteuer im Regelfall als Steuer auf das Eigentum an einem Grundstück erhoben. Normalerweise ist die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer der Grundstückswert. Allgemein wird der Grundsteuererhebung das Grundsteuergesetz zugrunde gelegt. Je nach Gemeinde gibt es normalerweise einen bestimmten Hebesatz. Über die genauen Modalitäten der Grundsteuererhebung in der jeweiligen Kommunalverwaltung kann man sich meist bei der zuständigen Kämmerei erkundigen.