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Friedhofsämter in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstraße 52, 99955 Herbsleben
Telefon:0360413870
E-Mail:sekretariat@gemeinde-herbsleben.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr Fr 9-11:30 Uhr
Anschrift:Obermarkt 22, 37269 Eschwege
Telefon:056513040
Fax:0565131412
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo 9-13 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 9-13 Uhr
Do 14-17:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift:Am Markt 2, 99759 Sollstedt
Telefon:03633835811
Fax:03633835858
E-Mail:buergerbuero@sollstedt.de
Öffnungs­zeiten:Di+Fr 9-12 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel
Telefon:03622921017
Fax:03622921010
E-Mail:scharr@hoersel.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Langensalzaer Straße 98, 99867 Gotha
Telefon:036212220
Fax:03621222242
E-Mail:friedhofsverwaltung@gotha.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen
Telefon:03606550041
Fax:03606550013
E-Mail:poststelle@vg-leinetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Anschrift:Puschkinstraße 2, 99880 Waltershausen
Telefon:03622902087
Fax:0362269036
E-Mail:info@stabewa.de
Öffnungs­zeiten:Montag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Anschrift:Carl-Gareis-Str. 16, 99842 Ruhla
Telefon:03692979520
Fax:03692963299
E-Mail:info@ruhla.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
Anschrift:Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar
Telefon:0362585350
Fax:03625853530
E-Mail:info@vg-nesseaue.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen
Telefon:03620270846
Fax:03620270813
E-Mail:sekretariat@gemeinde-drei-gleichen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Friedhofsamt Deutschland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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