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Friedhofsämter in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 6)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Gartenstraße 9, 99894 Friedrichroda
Telefon:03623330128
Fax:03623330211
E-Mail:stadt@friedrichroda.de
Öffnungs­zeiten:Di 14-16:30 Uhr
Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Kirchweg 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon:056523249
Fax:05652917097
Anschrift:Hinterweg 4, 37290 Meißner
Telefon:0565798960
Fax:05657989626
E-Mail:info@gemeinde-meissner.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Hauptstrasse 17, 37339 Teistungen
Telefon:0360718460
Fax:03607196258
E-Mail:info@lindenberg-eichsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Anschrift:Markt 1, 99837 Werra-Suhl-Tal
Telefon:03692233134
Fax:03692233130
E-Mail:info@stadt-werra-suhl-tal.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal
Telefon:03684040190
Fax:036840401929
E-Mail:info@brotterode-trusetal.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Markt 7, 99706 Sondershausen
Telefon:036326220
Fax:03632622120
E-Mail:info@sondershausen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr Do 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 15:00 Uhr Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Anschrift:Thornas-Müntzer-Straße 69, 99189 Elxleben
Telefon:036201826112
Fax:036201826122
E-Mail:v.heinemann@gemeinde-elxleben.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bahnhofstr. 13, 99634 Straußfurt
Telefon:0363765130
Fax:03637651321
E-Mail:post@vgstraussfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Di 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Anschrift:Kirchgasse 12, 36205 Sontra
Telefon:05653272
E-Mail:sontra.gemeindebuero@ekkw.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Friedhofsamt Deutschland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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