Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | 1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn |
Telefon: | 049529030 |
Fax: | 04952903359 |
E-Mail: | gemeinde@rhauderfehn.de |
Anschrift: | Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919261971 |
Fax: | 04919261388 |
E-Mail: | info@landkreis-leer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn |
Telefon: | 0495280527 |
Fax: | 0495280530 |
E-Mail: | gemeinde@ostrhauderfehn.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen |
Telefon: | 04955933111 |
Fax: | 04955933299 |
E-Mail: | gemeinde@westoverledingen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 507, 26683 Saterland |
Telefon: | 04498940181 |
Fax: | 04498940200 |
E-Mail: | rathaus@saterland.de |
Anschrift: | Hauptkanal re. 68/69, 26871 Papenburg |
Telefon: | 0496182305 |
Fax: | 0496182344 |
E-Mail: | info@papenburg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919782220 |
Fax: | 04919782456 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde Rhauderfehn ist mitten in Ostfriesland gelegen und gliedert sich in zehn Ortsteile. Das Ortsbild der beschaulichen Gemeinde wird sehr durch die imposanten Windmühlen geprägt, welche besucht...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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