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Anschrift: | Burloer Str. 93, 46325 Borken |
Telefon: | 02861825800 |
Fax: | 0286163320 |
E-Mail: | info@kreis-borken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schützenwall 18, 48651 Coesfeld |
Telefon: | 02541185300 |
Fax: | 02541185399 |
E-Mail: | info@kreis-coesfeld.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551692800 |
Fax: | 02551692801 |
E-Mail: | gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de |
Anschrift: | Stühmerweg 8, 48147 Münster |
Telefon: | 02514925301 |
Fax: | 02514927927 |
E-Mail: | gesundheitsamt@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Lehmbecker Pfad 31, 45770 Marl |
Telefon: | 02365990 |
E-Mail: | info@marl.de |
Anschrift: | Am Bölt 27, 48527 Nordhorn |
Telefon: | 05921961859 |
Fax: | 05921961400 |
E-Mail: | info@grafschaft.de |
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Zwischen Enschede und Münster, im westlichen Münsterland befindet sich die Gemeinde Legden, welche 1092 erstmals schriftliche Erwähnung fand. Zahlreiche sehenswerte Bauwerke sind in Legden zu finden, wie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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