Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 9, 46414 Rhede |
Telefon: | 02872930370 |
Fax: | 02872930450 |
E-Mail: | info@rhede.de |
Anschrift: | Burloer Str. 93, 46325 Borken |
Telefon: | 02861681100 |
E-Mail: | info@kreis-borken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neutorplatz 3, 46395 Bocholt |
Telefon: | 02871953352 |
Fax: | 02871953170 |
E-Mail: | stadtverwaltung@mail.bocholt.de |
Anschrift: | Im Piepershagen 17, 46325 Borken |
Telefon: | 02861939166 |
Fax: | 02861939253 |
E-Mail: | ordnungsamt@borken.de |
Anschrift: | Weseler Str. 19, 46348 Raesfeld |
Telefon: | 02865955151 |
Fax: | 02865955199 |
E-Mail: | rathaus@raesfeld.de |
Anschrift: | Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn |
Telefon: | 028625820 |
Fax: | 0286258258 |
E-Mail: | gemeinde@suedlohn.de |
Anschrift: | Brüner Straße 9, 46493 Hamminkeln |
Telefon: | 0285288113 |
Fax: | 0285288130 |
E-Mail: | info@hamminkeln.de |
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Rhede im westlichen Münsterland liegt im kreis Borken an der Bocholter Aa und ist gegliedert in Büngern, Krechting, Rhede, Vardingholt und Krommert. Schon 1050 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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