Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 9, 46414 Rhede |
Telefon: | 02872930140 |
Fax: | 02872930450 |
E-Mail: | info@rhede.de |
Anschrift: | Burloer Str. 93, 46325 Borken |
Telefon: | 02861681100 |
E-Mail: | info@kreis-borken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Platz 2, 46395 Bocholt |
Telefon: | 02871953735 |
Fax: | 02871953561 |
E-Mail: | stadtverwaltung@mail.bocholt.de |
Anschrift: | Im Piepershagen 17, 46325 Borken |
Telefon: | 02861939159 |
Fax: | 02861939253 |
E-Mail: | thies@borken.de |
Anschrift: | Weseler Str. 19, 46348 Raesfeld |
Telefon: | 02865955151 |
Fax: | 02865955199 |
E-Mail: | rathaus@raesfeld.de |
Anschrift: | Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn |
Telefon: | 028625820 |
Fax: | 0286258258 |
E-Mail: | gemeinde@suedlohn.de |
Anschrift: | Brüner Straße 9, 46493 Hamminkeln |
Telefon: | 0285288103 |
Fax: | 0285288130 |
E-Mail: | info@hamminkeln.de |
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Rhede im westlichen Münsterland liegt im kreis Borken an der Bocholter Aa und ist gegliedert in Büngern, Krechting, Rhede, Vardingholt und Krommert. Schon 1050 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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