Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
Fax: | 06331809108 |
E-Mail: | kv@lksuedwestpfalz.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318720 |
Fax: | 06331872100 |
E-Mail: | info@pirmasens-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 4, 76846 Hauenstein |
Telefon: | 063929150 |
Fax: | 06392915160 |
E-Mail: | poststelle@hauenstein.rlp.de |
Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 063463010 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196200 |
Fax: | 0639191960200 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 06343701215 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | stadt.bad-bergzabern@vgbza.de |
Anschrift: | An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341940315 |
Fax: | 06341940500 |
E-Mail: | info@suedliche-weinstrasse.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Eppenbrunn im Wasgau ist der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zugehörig. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes datiert in das Jahr 1235. Das umfangreiche Wanderwegsnetz rund um Eppenbrunn lädt zur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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