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Anschrift: | Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 03591525153001 |
Fax: | 03591525053000 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-bautzen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035738701100 |
Fax: | 035738704310 |
E-Mail: | gesundheitsamt@osl-online.de |
Anschrift: | Dresdner Straße 12, 03130 Spremberg |
Telefon: | 0356298615301 |
Fax: | 0356298615388 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lkspn.de |
Anschrift: | Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde |
Telefon: | 03535463101 |
Fax: | 03535463122 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lkee.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus |
Telefon: | 03556123215 |
Fax: | 0355612133504 |
E-Mail: | gesundheitsamt@cottbus.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 0356298615301 |
Fax: | 0356298615088 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lkspn.de |
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Lauta liegt am südlichen Rand des Lausitzer Seenlandes und wurde schon im Jahre 1374 erstmals urkundlich erwähnt. Als Ortsteile sind Lauta, Lauta-Dorf, Laubusch, Leippe, Torno und Johannisthal zu benennen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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