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Friedhofsämter in Brandenburg - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Berliner Str. 202, 14547 Beelitz
Telefon:03320439183
Fax:03320439135
E-Mail:info@beelitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Anschrift:Heinrich-Mann-Allee 106, 14473 Potsdam
Telefon:03312894701
Fax:03312894706
E-Mail:Poststelle@Rathaus.Potsdam.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Am Markt 3, 14656 Brieselang
Telefon:0332323380
Fax:03323233886
E-Mail:info@gemeindebrieselang.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 13-16:30 Uhr
Anschrift:Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz
Telefon:03322298473
Fax:03322298411
E-Mail:gemeinde@dallgow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 und 15-18 Uhr
Do 7:30-12 und 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Marktstraße 22, 14662 Friesack
Telefon:0332354234
Fax:03323542850
E-Mail:i.moos@amt-friesack.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 9-11:30 Uhr
Do 13-16 Uhr
Anschrift:Arthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal
Telefon:03320020418
Fax:03320020444
E-Mail:gemeindeverwaltung@nuthetal.de
Öffnungs­zeiten:Service-Center:
Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 10-12 Uhr und 13-19 Uhr
Do 7-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Großstraße 6, 14823 Niemegk
Telefon:03384362720
Fax:03384362789
E-Mail:post@amt-niemegk.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:0337487470
Fax:03374874782
E-Mail:info@treuenbrietzen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee
Telefon:033222810
Fax:03322281101
E-Mail:rathaus@falkensee.de
Öffnungs­zeiten:Di 13-18 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 13-16 Uhr
Anschrift:Lilienthalstraße 3, 14728 Rhinow
Telefon:0338753660
Fax:03387536666
E-Mail:amtsdirektor@rhinow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
21 - 30 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Brandenburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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