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Ordnungsämter in Brandenburg - Öffnungszeiten (Seite 6)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon:03303528188
Fax:033035284100
E-Mail:ordnungsamt@hohen-neuendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn
Telefon:033056690
Fax:03305680290
E-Mail:info@glienicke.eu
Öffnungs­zeiten:Di 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder
Telefon:03303290133
Fax:03303290200
E-Mail:info@birkenwerder.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Do 9.00-12.00 Uhr
Anschrift:Markt 21, 14913 Jüterbog
Telefon:03372463238
Fax:03372463410
E-Mail:buergerinfo@jueterbog.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde
Telefon:03379333215
Fax:03379333100
E-Mail:ordnungsrecht@blankenfelde-mahlow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-16 Uhr sowie Do 9-19 Uhr
nur nach Terminvereinbarung
Anschrift:Heinrich-Rau-Str. 27-30, 16816 Neuruppin
Telefon:033916883600
Fax:033916883602
E-Mail:kreisverwaltung@opr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin
Telefon:03391355157
Fax:0
E-Mail:stadt@stadtneuruppin.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
Anschrift:Bergstraße 2, 16818 Walsleben
Telefon:03392067533
Fax:03392067516
E-Mail:info@amt-temnitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Telefon:03301601234
Fax:03301601230
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg
Telefon:03301600695
Fax:0330160099695
E-Mail:info@oranienburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00
Do 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00
51 - 60 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Brandenburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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