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Standesämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Große Horststr. 40-44, 29328 Faßberg
Telefon:0505559731
Fax:05055597931
E-Mail:andreas.schulze@fassberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 und Do 15:00-18:00 Uhr
Anschrift:Südstraße 1, 31515 Wunstorf
Telefon:05031101274
Fax:05031101321
E-Mail:stadt@wunstorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
Anschrift:Nordstr. 21, 31319 Sehnde
Telefon:05138707120
Fax:05138707123
E-Mail:standesamt@sehnde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Anschrift:Velster Str. 2, 30952 Ronnenberg
Telefon:051146000
Fax:05114600201
E-Mail:info@ronnenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hauptstraße 1, 38536 Meinersen
Telefon:0537289321
Fax:053728980
E-Mail:info@sg-meinersen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr (außer Mi.), Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Anschrift:Poststr. 12, 29614 Soltau
Telefon:0519182330
E-Mail:standesamt@stadt-soltau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden
Telefon:05108640434
Fax:051086404199
E-Mail:info@gehrden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Anschrift:Oelheimer Weg 1, 31234 Edemissen
Telefon:0517618818
Fax:0517618877
E-Mail:info.rathaus@edemissen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 1, 30982 Pattensen
Telefon:051011001305
Fax:051011001108
E-Mail:rathaus@pattensen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 15-18 Uhr
Anschrift:Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen
Telefon:0502498050
Fax:05024980555
E-Mail:info@heemsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, Do 14:00 bis 18:00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Niedersachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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