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Anschrift: | Teichertring 8, 01662 Meißen |
Telefon: | 035217251443 |
Fax: | 035217251400 |
E-Mail: | post@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 04758 Oschatz |
Telefon: | 03435970241 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | post@oschatz.org |
Anschrift: | An der Hauptstraße 10, 09600 Oberschöna |
Telefon: | 0373218870 |
Fax: | 03732188720 |
E-Mail: | verwaltung@gemeinde-oberschoena.de |
Anschrift: | Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg |
Telefon: | 03731273351 |
Fax: | 0373127373351 |
E-Mail: | ordnungsamt@freiberg.de |
Anschrift: | Talstraße 3, 01665 Klipphausen |
Telefon: | 03520421715 |
Fax: | 03520421729 |
E-Mail: | detlef.dittmann@klipphausen.de |
Anschrift: | Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg |
Telefon: | 03435671425 |
Fax: | 03435671470 |
E-Mail: | post.liebschuetzberg@kin-sachsen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 01589 Riesa |
Telefon: | 03525700251 |
Fax: | 03525700264 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-riesa.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz |
Telefon: | 03526887245 |
Fax: | 0352688729910 |
E-Mail: | gemeinde@stauchitz.de |
Anschrift: | Markt 15, 09669 Frankenberg/Sachsen |
Telefon: | 037206641220 |
Fax: | 037206641109 |
E-Mail: | info@frankenberg-sachsen.de |
Anschrift: | Rathenaustr. 4, 01689 Niederau |
Telefon: | 03524333612 |
Fax: | 03524333623 |
E-Mail: | post@gemeinde-niederau.de |
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Der Freistaat Sachsen befindet sich im Osten der Bundesrepublik Deutschland. Er verfügt mit Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg über insgesamt vier Nachbarstaaten. Die Landeshauptstadt ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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