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Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 14712 Rathenow |
Telefon: | 033855800 |
Fax: | 03385580180 |
E-Mail: | poststelle@agrn.brandenburg.de |
Anschrift: | Paul-Jerchel-Straße 9, 14641 Nauen |
Telefon: | 0332144520 |
Fax: | 03321455347 |
E-Mail: | verwaltung@agnau.brandenburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 033913950 |
Fax: | 03391395102 |
E-Mail: | poststelle@agnp.brandenburg.de |
Anschrift: | Magdeburger Str. 47, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381398500 |
Fax: | 03381398555 |
E-Mail: | poststelle@agbrb.brandenburg.de |
Anschrift: | Berliner Str. 38, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033015739200 |
Fax: | 033015739300 |
E-Mail: | Poststelle@agor.brandenburg.de |
Anschrift: | Altstädter Ring 7, 13597 Berlin |
Telefon: | 030901570 |
Fax: | 03090157444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hegelallee 8, 14467 Potsdam |
Telefon: | 033120170 |
Fax: | 033120172960 |
E-Mail: | poststelle@agp.brandenburg.de |
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Friesack im Landkreis Havelland ist Sitz des gleichnamigen Amtes und wurde schon 1327 als Stadt unter Regierung des bayrischen Markgrafen Ludwig d. Älteren erstmals erwähnt. Sehr sehenswert sind das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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