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Hochbauämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 8)

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
Anschrift:Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten
Telefon:02366303327
Fax:02366303255
E-Mail:stadtverwaltung@herten.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8.00-16.00 Uhr, Mi, Fr 8.00-12.30 Uhr, Do 8.00-17.30 Uhr
(1)
Bauamt
Anschrift:Schultheißstraße 2, 59889 Eslohe
Telefon:02973800460
Fax:02973800101
E-Mail:b.mueller@eslohe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Mi 14:30-17 Uhr
(3)
Bauamt
Anschrift:Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt
Telefon:025089951208
Fax:025089959050
E-Mail:n.frenster@drensteinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Ludwigstr. 14, 42853 Remscheid
Telefon:021911600
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
(1)
Bauamt
Anschrift:Sophienweg 3, 59870 Meschede
Telefon:0291205123
Fax:0
E-Mail:post@meschede.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 13-17 Uhr
(5)
Bauamt
Anschrift:Weststraße 46, 59269 Beckum
Telefon:02521296311
Fax:0252129556311
E-Mail:stadt@beckum.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12:00 und Di 14.00-16.00 Uhr und Do 14:00-17:00 Uhr
Anschrift:Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen
Telefon:02091694178
Fax:02091694804
E-Mail:stadt@gelsenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Bauamt
Anschrift:Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
Telefon:021967100
Fax:02196710555
E-Mail:post@wermelskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-15 Uhr und Di+Do 14-17 Uhr
Anschrift:Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Telefon:02261886502
Fax:02261886518
E-Mail:amt65@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Lindenallee 10, 45127 Essen
Telefon:02018861001
Fax:02018861111
E-Mail:stadtplanung-bauordnung@essen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12:30 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
71 - 80 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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