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Bürgerämter in Hessen - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Weihersweg 24, 36326 Antrifttal-Ruhlkirchen
Telefon:06631918050
Fax:06631918055
E-Mail:kontakt@antrifttal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 13-16 Uhr und nach Terminvereibarung
Anschrift:Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten
Telefon:060446631
Fax:060446669
E-Mail:info@schotten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Marktplatz 7, 36358 Herbstein
Telefon:06643960014
Fax:06643960020
E-Mail:u.stock@stadt-herbstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr Do 14-18:30 Uhr Fr 8:30-11:30 Uhr
Anschrift:Marktplatz 14, 36341 Lauterbach
Telefon:06641184122
Fax:06641184167
E-Mail:buergerbuero@lauterbach-hessen.de
Sprechzeiten:vorherige Terminvereinbarung notwendig
https://www.lauterbach-hessen.de/stadtverwaltung/online-services/online-terminbuchung.html
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Anschrift:Friedrichstraße 11, 35321 Laubach
Telefon:06405921341
Fax:06405921313
E-Mail:info@laubach-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Do 7-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg
Telefon:06641969812
Fax:06641969824
E-Mail:info@gemeinde-wartenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
Anschrift:Eichweg 14, 35466 Rabenau
Telefon:06407910925
Fax:06407910930
E-Mail:info@rabenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain
Telefon:06644962751
Fax:06644962722
E-Mail:info@gemeinde-grebenhain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 14-18:30 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf
Telefon:06428707130
Fax:06428707400
E-Mail:magistrat@stadtallendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-16 Uhr Do 7:30-19 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Immichenhainer Str. 1, 34637 Schrecksbach
Telefon:06698960012
Fax:06698960020
E-Mail:gemeinde@schrecksbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
11 - 20 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Hessen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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