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Gewerbeämter in Mecklenburg-Vorpommern - Öffnungszeiten (Seite 5)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow
Telefon:03829470211
Fax:03829470255
E-Mail:c.feldmann@neubukow-salzhaff.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 18233 Neubukow
Telefon:038294169760
Fax:03829478522
E-Mail:gillwald@neubukow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Telefon:038326115
Fax:038313571000
E-Mail:fg31.10@lk-vr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Markt 1, 19300 Grabow
Telefon:03875650374
Fax:03875650379
E-Mail:info@grabow.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Markt 1, 18507 Grimmen
Telefon:03832647273
Fax:03832647255
E-Mail:info@grimmen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-11:30 Uhr
Di 8:30-11:30 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 14-15:30 Uhr
Anschrift:Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust
Telefon:03874426924
Fax:03874666818
E-Mail:m.richter@amt-ludwigslust-land.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 + 13-16 Uhr, Do 9-12 + 14-18 Uhr
Anschrift:Lindenstr. 13, 17126 Jarmen
Telefon:03999715241
Fax:03999715290
E-Mail:svjarmen@jarmen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:00-12:00 und 13:00-17:45 Uhr
Do 8:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten
Telefon:038218934133
Fax:038218934619
E-Mail:b.brosien@ribnitz-damgarten.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi 13:00-16:00 Uhr, Di 9:00-12:00 u 13:00-16:00 Uhr, Do 9:00-12:00 u 13:00-18:00 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg
Telefon:03832254137
Fax:038322703
E-Mail:info@amt-franzburg-richtenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Scheuerstraße 2, 23966 Wismar
Telefon:038412513282
E-Mail:gewerbe@wismar.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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