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Grundbuchämter in Remscheid - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Grundbuchamt
0.22 km von Remscheid
Anschrift:Alleestr. 119, 42853 Remscheid
Telefon:021917960
Fax:02191796510
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-15 Uhr
(42)
Grundbuchamt
42.08 km von Remscheid
Anschrift:Gerichtsstr. 24, 46236 Bottrop
Telefon:02041779970
Fax:0204177997100
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-15 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Remscheid

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Grundbuchamt Wermelskirchen
5.31 km von Remscheid
Anschrift:Brückenweg 2-4, 42929 Wermelskirchen
Telefon:021967120
Fax:02196712160
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-15 Uhr
(18)
Grundbuchamt
6.67 km von Remscheid
Anschrift:Goerdelerstraße 10, 42651 Solingen
Telefon:021222000
Fax:02122200222
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-14:30 Uhr
(13)
Grundbuchamt
8.33 km von Remscheid
Anschrift:Eiland 2, 42103 Wuppertal
Telefon:02024980
Fax:02024983601
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-14:30 Uhr
(12)
Grundbuchamt Schwelm
13.8 km von Remscheid
Anschrift:Schulstraße 5-7, 58332 Schwelm
Telefon:023364980
Fax:02336498169
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-15 Uhr
(32)
Grundbuchamt Mettmann
16.3 km von Remscheid
Anschrift:Gartenstraße 7, 40822 Mettmann
Telefon:021047740
Fax:02104774170
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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