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Anschrift: | Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck |
Telefon: | 06626920025 |
Fax: | 06626920050 |
E-Mail: | gemeinde@wildeck.de |
Anschrift: | Berkastraße 54, 37297 Berkatal |
Telefon: | 05657989113 |
Fax: | 05657989121 |
E-Mail: | gemeinde@berkatal.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 22, 36448 Bad Liebenstein |
Telefon: | 0369613610 |
Fax: | 03696136120 |
E-Mail: | rathaus@bad-liebenstein.de |
Anschrift: | Burgstraße 2, 36214 Nentershausen |
Telefon: | 06627920213 |
Fax: | 06627920220 |
E-Mail: | gewerbeamt@nentershausen.de |
Anschrift: | Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal |
Telefon: | 036253380 |
Fax: | 03625338102 |
E-Mail: | sekretariat@georgenthal.de |
Anschrift: | Leipziger Straße 34, 37284 Waldkappel |
Telefon: | 05656989720 |
Fax: | 05656989796 |
E-Mail: | rathaus@waldkappel.de |
Anschrift: | Worbiser Str. 9, 37115 Duderstadt |
Telefon: | 05527841113 |
Fax: | 05527841212 |
E-Mail: | s.holste-hoffmann@duderstadt.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 12, 37345 Sonnenstein |
Telefon: | 03607283111 |
Fax: | 03607280104 |
E-Mail: | post@gemeinde-sonnenstein.de |
Anschrift: | Dorfstraße 18, 99735 Werther |
Telefon: | 03631433714 |
Fax: | 03631433721 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-werther.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 63, 36456 Barchfeld-Immelborn |
Telefon: | 03696147528 |
Fax: | 03696144332 |
E-Mail: | info@barchfeld-immelborn.de |
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mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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