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Anschrift: | Bahnhofstr. 29, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039077000 |
Fax: | 03907710145 |
Anschrift: | Burgstr. 68, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 039018440 |
Fax: | 03901844149 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stendaler Str. 18, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390447130 |
Fax: | 039044713101 |
E-Mail: | ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg |
Telefon: | 053618460 |
Fax: | 05361846211 |
E-Mail: | poststelle@ag-wob.niedersachsen.de |
Anschrift: | Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 0535154450 |
Fax: | 053515445119 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Scharnhorststr. 40, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931580 |
Fax: | 03931582000 |
E-Mail: | ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | In der alten Kaserne 3, 39288 Burg |
Telefon: | 039219130 |
Fax: | 03921913111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Solpke liegt rund 16 km nördlich von Calvörde in der südlichen Altmark. Eines der imposantesten Bauwerke des Ortes ist die spätromanische Dorfkirche, welche schon seit dem 13. Jahrhundert das Ortsbild...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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