Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgstr. 68, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 039018440 |
Fax: | 03901844149 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstr. 29, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039077000 |
Fax: | 03907710145 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | An den Ratswiesen 4, 29451 Dannenberg (Elbe) |
Telefon: | 058619540 |
Fax: | 05861954333 |
E-Mail: | AGDAN-Poststelle@Justiz.Niedersachsen.de |
Anschrift: | Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen |
Telefon: | 058188510 |
Fax: | 058188512188 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg |
Telefon: | 053618460 |
Fax: | 05361846211 |
E-Mail: | poststelle@ag-wob.niedersachsen.de |
Anschrift: | Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371897100 |
Fax: | 05371897300 |
E-Mail: | AGGF-Poststelle@justiz.niedersachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Vermutlich wurde Tylsen schon im Jahre 956 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ortsteil von Salzwedel und umfasst auch den Ortsteil Niephagen. Das Alte Schloss aus dem 17. Jahrhundert ist überaus sehenswert.
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Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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