Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühlgasse 19c, 07356 Lobenstein |
Telefon: | 0366516100 |
Fax: | 03665161010 |
E-Mail: | agpos.poststelle@justiz.thueringen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 18, 07381 Pößneck |
Telefon: | 0364742680 |
Fax: | 03647426860 |
E-Mail: | agpos.poststelle@justiz.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtsgerichtsstraße 15, 96317 Kronach |
Telefon: | 0926160650 |
Fax: | 092616065118 |
E-Mail: | poststelle@ag-kc.bayern.de |
Anschrift: | Untere Marktstr. 2, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 036758220 |
Fax: | 03675822222 |
E-Mail: | Poststelle@agson.thueringen.de |
Anschrift: | Marktstr. 54, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 0361573562000 |
Fax: | 0361573562131 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kohlenbachstraße 10, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 0922192100 |
Fax: | 09221921011 |
E-Mail: | poststelle@ag-ku.bayern.de |
Anschrift: | Europaratstr. 13, 08523 Plauen |
Telefon: | 037411010 |
Fax: | 037411011404 |
E-Mail: | verwaltung@agpl.justiz.sachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Neundorf liegt im Saale-Orla-Kreis im Thüringer Schiefergebirge. Die Ortschaft wurde erstmals um 1500 in einer Urkunde erwähnt. Durch die Nähe zum Rennsteig bietet sich die Region für Wanderungen an.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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