Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen |
Telefon: | 07666611121 |
Fax: | 07666611117 |
E-Mail: | gemeinde@denzlingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 076414510 |
Fax: | 076414513009 |
E-Mail: | mail@landkreis-emmendingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 076414510 |
Fax: | 076414513009 |
E-Mail: | mail@landkreis-emmendingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alte Bundesstraße 31, 79194 Gundelfingen |
Telefon: | 076159110 |
Fax: | 07615911999 |
Anschrift: | Am Felsenkeller 2-4, 79232 March |
Telefon: | 076654229121 |
Fax: | 076654229198 |
E-Mail: | gemeinde@march.de |
Anschrift: | Berliner Allee 3, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 07612187772399 |
E-Mail: | soziale.fachdienste@lkbh.de |
Anschrift: | Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg |
Telefon: | 07612013507 |
Fax: | 07612013113 |
E-Mail: | AfS_Empfang@stadt.freiburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 11, 79268 Bötzingen |
Telefon: | 07663931031 |
Fax: | 07663931033 |
E-Mail: | gemeinde@boetzingen.de |
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Wenige Kilometer nördlich von Freiburg im Breisgau entfernt liegt die Gemeinde Vörstetten. Sie gehört zum Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg. Sehr schön anzuschauen sind die etwa 70 gut...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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